Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen in NRW

NRW hat ein neues Programm mit Überbrückungshilfen für den Zeitraum von Juni bis August 2020 aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbstständige die Corona-bedingt in den Monaten April und Mai 2020 mit mindestens 60 Prozent Einkommensrückgang gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten 2019 zu kämpfen hatten. Zudem müssen die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 ebenfalls um mindestens 40 Prozent weiter bestehen. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Erstattungsmöglichkeiten :

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten werden monatlich maximal 5.000 Euro erstattet. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

Die entsprechenden Umsatzrückgänge und Betriebskosten müssen verpflichtend durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise nach Prüfung dargelegt werden. Überkompenstion ist umgehend rückzahlungspflichtig. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Eine Pauschale zur Deckung der Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate ist zudem Soloselbstständige und Personengesellschaften vorgesehen.

Die Antragsstellung soll in Kürze möglich sein.

Überbrückungshilfe des Landes NRW

Informationen auf der Seite der IHK Düsseldorf