BMWI veröffentlicht erste Eckdaten zur neuen Finanzhilfe

Laut Veröffentlichung des BMWI stehen nun die Eckdaten der außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 als ergänzende zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Abgedeckt werden sollen bis zu 75% der Vorjahresmonatsumsätze oder alternativ ein durch 52 Wochen geteilter und auf die betreffenden Wochen angewendeter Jahresumsatz. Antragsberechtigt sind laut Definition direkt sowie indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Einnahmen welche trotz der Einschränkungen erzielt werden, werden über einem Prozentsatz von 25% (des Vorjahresmonats) auf die Fördersumme angerechnet. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, soll die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) zur Vereinfachung entfallen. Dafür nötig sein sollen noch nicht weiter bezeichnete Identifizierungspflichten zur direkten Beantragung. Zur Zeit existiert nur die bisherige IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Ob diese erweitert oder eine gesonderte Lösung geschaffen werden soll geht im Detail noch nicht aus der Veröffentlichung hervor.

Alle Rahmenbedingungen und Details unter folgendem Link: BMWI