Zuschüsse für Selbstständige und Freelancer

Die vom Bund aktuell aufgesetzte sogennante Neustarthilfe für Soloselbständige richtet sich an Selbstständige und Freelancer, die weniger als einen Arbeitnehmer beschäftigen (wobei 100% einer 30 Stundenwoche entsprächen) und im Zeitraum von Januar bis einschlieißlich Juni 2021 mit Umsatzeinbußen von exakt oder weniger als 40% des Referenzumsatzes des Jahres 2019 rechnen. Wurde die Tätigkeit vor dem 01. Januar 2019 aufgenommen, wird zur Berechnung der gemittelte Halbjahresumsatz 2019 (Umsatz 2019 geteilt durch12 Monate x 6) herangezogen. Ausgehend von dieser Berechnung wird die Neustarthilfe bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 Euro in Höhe von 50% des Halbjahresumsatz 2019 gewährt. Eine weitere Vorraussetzung ist das Vorliegen von im Vergleich zum Vorjahr nachweislich zurückgegangener Umsätze in 2020.

Die Endabrechnung für die gewährten Zuschüsse erfolgt nach Ablauf des Förderzeitraums. Sollten sich die Umsätze im Laufe der ersten Jahreshälfte in 2021 positiver als erwartet entwickelt haben, werden anteilig Rückzahlungen des Zuschusses fällig. Die Neustarthilfe muss zudem voll versteuert werden.

Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Definition innerhalb der aktuellen FAQ, nach der (Sach- oder Finanz-)Spenden in der Berechnung nicht zum Umsatz gezählt werden.

Die gesamten FAQ finden sich auf der Seite der Überbruckungshilfe für Unternehmen​​​​​​ des Bundes. Die Beantragung ist mittels gültigem ELSTER-Zertifikat unter folgendem Link möglich:

Antrag Neustarthilfe für Soloselbstständige