Hilfe für vom Lockdown betroffene Unternehmen und Solo-Selbstständige

Durch die Corona-Verordnung des Bundes in ihrer Berufsausübung stark eingeschränkte oder komplett durch Berufsausübungsverbot betroffene Betriebe und Solo-Selbständige, können ab sofort über die speziell eingerichtete Website des BMWi die sogenannte Novemberhilfe beantragen. Direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffene Soloselbstständige und Freiberufler sind zudem inder Lage diesen Antrag bis zu einem Höchstsatz von 5.000,– Euro ohne die Hilfe eines prüfenden Dritten (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) zu stellen.

Eine der wesentlichen berechtigenden Vorraussetzungen im Rahmen des Verfahrens ist allerdings ein Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat oder dem Wochenmittel (Jahreseinkommen geteilt durch 52 Wochen) aus 2019 um mindestens 80%! Alle die diese ausgesprochen hoch gesteckte Hürde lückenlos nachweisbar nehmen, haben Anspruch auf eine Finanzhilfe im Umfang von 75% der Vergleichseinnahmen aus dem Vorjahr.

Das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot, welches durch sein Engagement zahlreiche das Hilfspaket betreffende Änderungen im Sinne der Veranstaltungsbranche anregen konnte, hat in einem aktuellen Erläuterungs-Papier und einer Beispielrechnung für den benötigten Kausalitätsnachweis für indirekt Betroffene (Download weiter unten) wichtige Eckpunkte des Antragsverfahrens umrissen.

Erläuterungen zur Novemberhilfe

Beispielrechnung Kausalitätsnachweis (Excel)