VDT zeichnet BAGSV-Positionspapier zur Rechtssicherheit für Selbständige

Es ist das alte Problem: Die Gesetzgebung will gegen Scheinselbständigkeit und die damit verbundene Ausnutzung von Arbeitskräften vorgehen, erkennt aber nicht die Arbeitswirklichkeit von freiwillig Selbständigen oder freiberuflich Arbeitenden. Und sie erkennt auch nicht, wie viele Menschen dies betrifft, nicht nur in unserem Metier, sondern auch in vielen anderen Branchen!

Die Rechtssicherheit bei Solo- und Kleinstunternehmen ist durch die Art und Weise, wie die Statusfeststellung erfolgt, sowohl für potentielle Arbeitgeber als auch für die Freiberuflichen selbst kaum mehr gegeben. Die große Gefahr: Freie oder Selbständige erhalten keine Aufträge mehr.

Der VDT hat daher das „Positionspapier zur Rechtssicherheit für Selbstständige – für eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens“ des BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände) mitgezeichnet. Darin wird vor allem eine Liste der Positivkriterien vorgeschlagen und gefordert, anhand der man erkennen kann, dass eine Person ein unternehmerisches Risiko trägt und freiwillig der selbstständigen Tätigkeit nachgeht.

Wir werden berichten, wie diese Initiative weitergeht!