Rechtsgrundlagen und Handlungsempfehlungen in Verbindung mit SARS-Cov-2

Im Folgenden möchten wir einen Überblick über offizielle Rechtsgrundlagen und Verordnungen des Bundes, der einzelnen Länder sowie die Positionen einzelner Verbände und Institutionen im Umgang mit der aktuellen SARS-Cov-2-Situation in Bezug auf die Studio- und Veranstaltungsbranche geben. Leider ist hier besonders auf Länderebene noch vieles in Bewegung und somit eine genaue Auslegungen rechtlicher Verordnungen in der Praxis nicht immer eindeutig. Wir hoffen trotzdem, dass die zur Verfügung gestellten Links und Dokumente etwas mehr Licht ins Dunkle bringen.

Offizielle Rechtsgrundlagen:

Bund:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Länder:

Baden-Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Brandenburg:

Bremen:

Hamburg:

Hessen:

Mecklenburg-Vorpommern:

Niedersachsen:

Nordrhein-Westfalen:

Rheinland-Pfalz:

Saarland:

Sachsen:

Sachsen-Anhalt:

  • Informationsseite inklusive Verordnung zur Corona-Bekämpfung

Schleswig-Holstein:

Thüringen:

Verbindliche Regeln zum Arbeitsschutz der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:

Unverbindliche Positionspapiere einzelner Verbände und Institutionen:

Hinweis: Diese Dokumente enthalten individuelle Auslegungen und Positionen, keine rechtsverbindlichen Verordnungen von Bund oder Ländern.

Schweiz

  • Arbeits-Schutzkonzept für die Schweiz herausgegeben vom Schweizerischen Bühnenverband, Schweizerischer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe sowie dem Verband Schweizerischer Berufsorchester