Entschädigung für Veranstalter durch Corona-bedingtes Berufsverbot?
Der VGSD beschäftigt sich aktuell mit der Frage, inwieweit Klagen auf Entschädigung wegen der durch die Corona-Krise ausgelösten Quasi-Berufsverbote für Veranstalter und abhängige Berufsgruppen rechtlich Aussicht auf Erfolg bieten könnten.
Dabei stellen die Initiatoren der stattgefundenen Experten-Telko folgende Thesen und Fragen in den Raum:
- Wenn Gesundheitsämter bei Infizierten Quarantäne verhängen, müssen sie Betroffene entschädigen, auch Selbstständige. In welcher Höhe genau?
- Warum gilt das nicht auch, wenn der Staat bei Nicht-Infizierten die berufliche Betätigung verbietet oder einschränkt?
- Die Verfassungsmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung wird von führenden Juristen angezweifelt. Mit welchen Argumenten?
- Angenommen der Staat stellt sich auf stur: Wie kann man ein Grundsatzurteil dazu erreichen? Wie lange dauert das? Ist das aussichtsreich?
- Muss man selbst klagen oder kann man abwarten, bis ein anderer ein solches Urteil erstritten hat? Was muss man jetzt tun, um im Erfolgsfall Ansprüche stellen zu können?
- Nicht wenige Selbstständige werden im Fall einer Insolvenz viel mehr verlieren als "nur" Einkommen und Betriebskosten. Auf welche Entschädigung können sie hoffen?
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